Kontrollfahrt

Vom ausländischen zum schweizerischen Führerschein!

Sie sind neu in der Schweiz und haben in Ihrem Heimatland den Führerschein gemacht? Sobald Sie in der Schweiz angemeldet sind, haben Sie 1 Jahr Zeit, den ausländischen Führerschein in einen schweizerischen umschreiben zu lassen. Für sämtliche Bürger ausserhalb von EU- und EFTA-Staaten ist zudem eine Kontrollfahrt notwendig.

Dem Inhaber eines gültigen nationalen ausländischen Ausweises wird der schweizerische Führerausweis der entsprechenden Kategorie erteilt, wenn er auf einer Testfahrt nachweist, dass er die Verkehrregeln kennt und Fahrzeuge der Kategorien, für die der Ausweis gelten soll, sicher zu führen versteht. Führer von Motorwagen haben die Kontrollfahrt auf einem Fahrzeug jener Kategorie abzulegen, welche zum Führen aller im Ausweis eingetragenen Kategorien berechtigt.

ACHTUNG: Eine Kontrollfahrt kann nur einmal absolviert werden. Falls Sie die Kontrollfahrt nicht bestehen, wird der Führerausweis entzogen, bzw. der ausländische Führerschein aberkannt.

FAQ – Kontrollfahrt

Häufige Fragen zur Kontrollfahrt

Hier erfahren Sie, was Sie für eine Kontrollfahrt tun müssen und wie Sie Ihren ausländischen Führerschein in einen schweizerischen Führerschein umtauschen können.

Muss ich eine Kontrollfahrt absolvieren?

Gemäss Art. 44, Abs. 1 VZV sind Inhaber ausländischer Führerausweise aus folgenden Ländern von einer Kontrollfahrt befreit:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern

Was geschieht, wenn ich die Kontrollfahrt nicht bestehe?

Die Kontrollfahrt kann nur 1mal absolviert werden. Bestehen Sie die Prüfung nicht oder bleiben dieser unentschuldigt fern, wird Ihr ausländischer Führerschein aberkannt und Sie verlieren die Fahrerlaubnis in der Schweiz.
Sie haben dann die Möglichkeit einen schweizerischen Führerschein im ordentlichen Verfahren (Nothelferkurs, Theorieprüfung, Lernfahrausweis, Verkehrskunde, praktische Führerprüfung) zu erwerben.

Was geschieht mit meinem ausländischen Führerausweis?

Die Führerausweise aus EU- und EFTA-Staaten werden an diese Länder zurückgeschickt.
Auf Ausweisen von nicht EU- und EFTA-Staaten wird der Vermerk „für das Gebiet der Schweiz ungültig“ angebracht. Mit Einverständnis des Inhabers kann dieser auch vernicht werden.

Muss ich Fahrstunden nehmen zum Absolvieren der Kontrollfahrt?

Fahrstunden sind auch bei einer Kontrollfahrt nicht Pflicht. Jedoch empfehlen wir, vor der Kontrollfahrt ein paar Fahrstunden zu nehmen. Als staatlich geprüfter Fahrlehrer können wir Ihnen genau zeigen, was an einer Kontrollfahrt verlangt wird und Sie optimal darauf vorbereiten.
In der Regel genügen jedoch ein paar wenige Fahrstunden.

Preise

Fahrstunden

50 Minuten

Fr. 93.00

Praktische Prüfung

inkl. Prüfungsgebühr bei der MFP

Fr. 300.00

Treffpunkt Fahrstunden

Alle Fahrlektionen starten in der Regel an Orten, die mit den ÖV gut erreichbar sind (z.B. Basel Bahnhof SBB, Bahnhof Muttenz, Bahnhof Pratteln oder Bahnhof Liestal).
Nach Absprache mit dem Fahrlehrer kann die Fahrstunde auch an Ihrem Wohnort beginnen.