AGBs der Fahrschule Power Drive GmbH
Diese AGBs kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung:
Patrick Bitterli
079 224 25 26
info@powerdrive.ch
Fahrstunde
Eine Lektion dauert 50 Minuten, 75 Minuten oder 100 Minuten nach vorheriger Absprache inkl. Schlussbesprechung und Terminplanung für weitere Fahrstunden.
Ein gültiger Lernfahrausweis muss während jeder Fahrstunde mitgeführt werden.
Der Treffpunkt ist mit dem frühzeitig Fahrlehrer abzusprechen.
Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus telefonisch abgemeldet werden, ansonsten wird die Lektion zum vollen Preis verrechnet. Bei Verspätungen oder im Krankheitsfall ist der Fahrlehrer umgehend zu benachrichtigen. Die Kontaktaufnahme hat telefonisch zu erfolgen. E-Mail, SMS und Mitteilungen über Drittpersonen können nicht akzeptiert werden.
Bei Verspätungen geht die verlorene Zeit zu Lasten des Fahrschülers. Wurde der Fahrlehrer über die Verspätung nicht informiert, ist er nach einer Wartezeit von 15 Minuten nicht verpflichtet länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion ebenfalls zum vollen Preis verrechnet.
Kurse
Anmeldungen zu Kursen sind verbindlich. Bei allen von uns durchgeführten Kursen können Sie sich bis eine Woche vor dem Kurs ab- oder ummelden. Bei Nichterscheinen verrechnen wir Ihnen den vollen Kurspreis. Kann ein verhinderter Teilnehmer eine Ersatzperson für denselben Kurs organisieren, so fallen bei einer zu späten Abmeldung keine Kurskosten an.
Während des Verkehrskundekurs muss immer ein gültiger Lernfahrausweis vorhanden sein.
Haben Sie sich für den Verkerskundekurs angemeldet und sind bis zum Kursbeginn nicht im Besitz eines gültigen Lernfahrausweis, so können wir Ihnen keine Kursbestätigung ausstellen und müssen Ihnen die vollen Kurskosten verrechen.
Die Bezahlung des Kursgeldes sollte am ersten Kursabend erfolgen. Sind bis zum Ende des Kurses die Kosten nicht beglichen, wird Ihnen keine Kursbestätigung ausgestellt.
Prüfungen
Sobald Sie Ihren Ausbildungsstand erreicht haben, werden wir mit Ihnen und der MFP einen passenden Prüfungstermin vereinbaren. Der Termin wird Ihnen sofort oder in der nächsten Fahrstunde mitgeteilt. Falls Sie diese Fahrstunde aus irgendwelchen Gründen nicht wahrnehmen können oder gar keine weiteren Fahrstunden mehr besuchen, so liegt es in Ihrem Verantwortungsbereich, sich bei uns über Ihren Prüfungstermin zu erkundigen.
Kosten, welche anfallen, weil Sie wegen Unkenntnis des Prüfungstermins nicht zur Prüfung erscheinen, gehen zu Ihren Lasten.
Die Prüfungsfahrt, bei der Sie mit dem Prüfungsexperten unterwegs sind, ist kostenpflichtig und wird Ihnen wie eine Fahrstunde verrechnet.
An die Prüfung mitzubringen sind: Gültiger Lernfahrausweis, Anmeldebestätigung und die Prüfungsgebühr in Höhe von Fr. 120.00 (3. Prüfung Fr. 180.00).
Zahlungsbedingungen
Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich als sofort zu bezahlende Barpreise. Es werden höchstens Schulden von Fr. 300.- akzeptiert. Wir können Sie nur weiter ausbilden oder zur Prüfung anmelden, wenn unsere Dienstleistungen vollständig bezahlt sind. Sollten Sie den Wunsch haben, ausnahmsweise per Rechnung zu bezahlen, so liegt es in unserem Ermessen diesem Wunsch zu entsprechen. Die Rechnungen sind ohne Abzug innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so wird Ihnen bei der 2. Mahnung eine Mahngebühr von Fr. 50.- berechnet. Bleibt der geschuldete Betrag weiterhin offen, so werden wir unsere Rechnung an ein Inkassobüro weiterleiten. Wir machen Sie hiermit darauf aufmerksam, dass sämtliche weitere Kosten wie z.B. Mahngebühr, Inkassogebühren und Betreibungsbegehren voll zu Ihren Lasten gehen.
Versicherung
Jeder Fahrschüler ist während des Unterrichts sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Fahrschule versichert. An die Kosten der Versicherung bezahlt der Fahrschüler einen einmaligen Beitrag von Fr. 90.00, welcher zusammen mit der ersten Fahrstunde zu begleichen ist.
Die Versicherung gilt ausschliesslich nur für Fahrten, bei denen ein Fahrlehrer der Fahrschule Power Drive GmbH oder ein Prüfungsexperte anwesend ist.
Die Versicherung kann Leistungen kürzen oder gar verweigern, sollte der Fahrschüler unter Drogen, Alkohol oder Medikamenteneinfluss stehen.
Drogen und Alkohol
Fahrten unter Beeinflussung von Drogen und Alkohol sind illegal und lerntechnisch auch wenig sinnvoll. Um uns und Sie zu schützen, werden wir bei Verdacht auf Alkohol und Drogen uns das Recht vorbehalten und Ihnen die Fahrstunde verweigern.
Bussen
Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen zu Lasten des Fahrschülers.
Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Liestal BL.